Über das KHZG
Im Jahr 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eingeführt. Es soll die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser vorantreiben. Über den Krankenhauszukunftsfonds werden Fördermittel für Investitionen in die moderne Informationstechnik (IT), zum Beispiel die IT-Sicherheit, elektronische Patientenakte, digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation oder Telemedizin, bereitgestellt.
Das Ziel besteht in der Verbesserung der Effizienz, Patientensicherheit und Versorgungsqualität in den Krankenhäusern.
Die Epilepsiekliniken der Diakonie Kork nehmen die Fördermittel des KHZG in Anspruch, um den Wandel der digitalen Infrastruktur und Transformation umzusetzen.
Das KHZG wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union – NextGenerationEU – finanziert und ist Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP).
Die zur Verfügung gestellten KHZG-Fördermittel stammen von Bund und den Bundesländern. Die KHZG-Fördermittel fließen in die digitale Weiterentwicklung der deutschen Krankenhäuser sowie in die Transformation hin zu einem digitalen Gesundheitsdienstleister.
Digitalisierungsprojekte unserer Epilepsiekliniken
Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte genutzt:
| Fördertatbestand 2 | Patientenportale (Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement) (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) Projekte zu diesem FTB: Patientenportal: Einführung eines digitalen Patientenportals zur Verbesserung der Kommunikation, Transparenz und Einbindung von Patientinnen und Patienten in den Behandlungsprozess. |
| Fördertatbestand 3 | Digitale Pflege und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) Projekte zu diesem FTB: Weiterentwicklung der digitalen Dokumentation und Verarbeitung medizinischer Daten zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung. Die digitale Dokumentation steht allen am Behandlungsprozess Beteiligten und Berechtigten aus den unterschiedlichen Abteilungen im Krankenhaus gleichzeitig sowie ortsunabhängig zur Verfügung. Damit wird die Behandlungsqualität verbessert. Die Dokumentation basiert auf den internationalen Standards LEP/ePA-AC und ePA-KIDS. Dadurch wird die Dokumentation auswertbar und vergleichbar. Ergänzt wird die digitale Dokumentation durch eine automatisierte und spracherkennungsbasierte Eingabe. |
| Fördertatbestand 5 | Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) Projekte zu diesem FTB: Es wurde ein Medikationsmanagement auf Basis einer closed Loop Medikation eingeführt um die Arzneimittel-therapiesicherheit (AMTS) für die Patienten zu erhöhen. Damit wird sichergestellt, dass der Patient das richtige (verordnete) Medikament in der richtigen Dosierung zur richtigen Zeit verabreicht bekommt. Mögliche Interaktionen, Doppel-verordnungen, Überdosierungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen werden bereits bei der Verordnung erkannt. |
| Fördertatbestand 10 | IT- und Cybersicherheit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV) Projekte zu diesem FTB: Ausbau des bestehenden Virenschutzes auf Client- und Server-Systemen sowie tiefgreifender und differenzierter Viren- und Malewareschutz aller Systeme. Dadurch eine deutliche Erhöhung der IT- und Datensicherheit. |