Bewohner- und Angehörigenbeirat

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnverbunds vertreten ihre Anliegen im gesetzlich verankerten Bewohnerbeirat.

Bewohnerbeirat

  • Der Bewohnerbeirat arbeitet auf der Grundlage des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes („Heimgesetz“) und der Landesheimmitwirkungsverordnung.
  • Der Bewohnerbeirat arbeitet selbständig und eigenverantwortlich.
  • Von Seiten des Wohnverbunds wird sichergestellt, dass der Bewohnerbeirat die erforderlichen Fortbildungen und die Unterstützung durch einen Assistenten erhält.
  • Der Bewohnerbeirat bekommt die volle Unterstützung der Verantwortungsträger des Wohnverbunds.
Bewohnerbeirat

Bewohnerbeirat: Dieter Mayer, Wolfgang Knopf, Kenneth Mleczko, Marika Merkle (Vorsitzende), Herbert Baum, Carmen Hirth, Timo Ziegler

Ergänzend zum Bewohnerbeirat gibt es in der Diakonie Kork einen Angehörigenbeirat.

Angehörigenbeirat

  • Im Angehörigenbeirat ist aus jedem Haus ein*e Angehörigensprecher*in bzw. sein*e Stellvertreter*in vertreten.
  • Diese werden demokratisch über die Angehörigen der einzelnen Wohngruppen bzw. Häuser vorgeschlagen und alle 4 Jahre gewählt.
  • Der Angehörigenbeirat berät und unterstützt durch Vorschläge und Stellungnahmen. Dies kann insbesondere in folgenden Bereichen geschehen: Lebens- und Wohnsituation, Heimordnung, Verpflegung, Freizeitgestaltung.
  • Der Angehörigenbeirat ist Bindeglied und Mittler zwischen den Menschen mit Behinderungen, dem Bewohnerbeirat, sowie der Leitung des Wohnverbundes. Ziel ist eine Kooperation im Sinne der im Wohnverbund lebenden Menschen. Die Mitglieder des Angehörigenbeirates informieren sich durch Kontakte mit allen anderen Angehörigen und rechtlichen Betreuer*innen, dem Bewohnerbeirat und den Gruppensprecher*innen der Wohngruppen.
  • Der Angehörigenbeirat kommt mindestens dreimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Einmal jährlich trifft sich der Angehörigenbeirat mit den Gruppensprecher*innen aller Wohngruppen.