Bewohner- und Angehörigenbeirat

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnverbunds vertreten ihre Anliegen im gesetzlich verankerten Bewohnerbeirat.

Bewohnerbeirat

  • Der Bewohnerbeirat arbeitet auf der Grundlage des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes („Heimgesetz“) und der Landesheimmitwirkungsverordnung.
  • Der Bewohnerbeirat arbeitet selbständig und eigenverantwortlich.
  • Von Seiten des Wohnverbunds wird sichergestellt, dass der Bewohnerbeirat die erforderlichen Fortbildungen und die Unterstützung durch einen Assistenten erhält.
  • Der Bewohnerbeirat bekommt die volle Unterstützung der Verantwortungsträger des Wohnverbunds.
Bewohnerbeirat

Bewohnerbeirat: Dieter Mayer, Wolfgang Knopf, Kenneth Mleczko, Marika Merkle (Vorsitzende), Herbert Baum, Carmen Hirth, Timo Ziegler

Ergänzend zum Bewohnerbeirat gibt es in der Diakonie Kork einen Angehörigenbeirat.

Angehörigenbeirat

  • Im Angehörigenbeirat ist aus jedem Haus ein Angehörigensprecher bzw. sein Stellvertreter vertreten.
  • Diese werden demokratisch über die Angehörigen der einzelnen Gruppen bzw. Häuser vorgeschlagen und alle 4 Jahre gewählt.
  • Die Aufgabe des Angehörigenbeirats ist es, neben der Unterstützung des Bewohnerbeirats auch Wünsche, Anregungen und konstruktive Kritik an die Entscheidungsträger zu vermitteln.
  • Die entsprechenden Anregungen sollen aufgegriffen werden, um zu einer Situationsverbesserung beizutragen.
  • Ansprechpartner für den Angehörigenbeirat ist der Bewohnerbeirat und die Leitung des Wohnverbunds.