Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnverbunds vertreten ihre Anliegen im gesetzlich verankerten Bewohnerbeirat.
Bewohnerbeirat
- Der Bewohnerbeirat arbeitet auf der Grundlage des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes („Heimgesetz“) und der Landesheimmitwirkungsverordnung.
- Der Bewohnerbeirat arbeitet selbständig und eigenverantwortlich.
- Von Seiten des Wohnverbunds wird sichergestellt, dass der Bewohnerbeirat die erforderlichen Fortbildungen und die Unterstützung durch einen Assistenten erhält.
- Der Bewohnerbeirat bekommt die volle Unterstützung der Verantwortungsträger des Wohnverbunds.

Bewohnerbeirat: Dieter Mayer, Wolfgang Knopf, Kenneth Mleczko, Marika Merkle (Vorsitzende), Herbert Baum, Carmen Hirth, Timo Ziegler
Ergänzend zum Bewohnerbeirat gibt es in der Diakonie Kork einen Angehörigenbeirat.
Angehörigenbeirat
- Im Angehörigenbeirat ist aus jedem Haus ein Angehörigensprecher bzw. sein Stellvertreter vertreten.
- Diese werden demokratisch über die Angehörigen der einzelnen Gruppen bzw. Häuser vorgeschlagen und alle 4 Jahre gewählt.
- Die Aufgabe des Angehörigenbeirats ist es, neben der Unterstützung des Bewohnerbeirats auch Wünsche, Anregungen und konstruktive Kritik an die Entscheidungsträger zu vermitteln.
- Die entsprechenden Anregungen sollen aufgegriffen werden, um zu einer Situationsverbesserung beizutragen.
- Ansprechpartner für den Angehörigenbeirat ist der Bewohnerbeirat und die Leitung des Wohnverbunds.