Entlassmanagement

Ab Oktober 2017 gelten neue Regelungen bezüglich der Entlassung von Patienten nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus (§ 39 Abs. 1a SGB V). Nachfolgend möchten wir Ihnen die Neuerungen und Ziele des Entlassmanagements näher erläutern.

Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose nachstationäre Versorgung der Patienten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Patienten eine umfassende Unterstützung in allen Bereichen rund um die Organisation einer lückenlosen Anschlussversorgung an, wie beispielsweise die Beantragung eines Pflegegrades oder die Versorgung mit Hilfsmitteln.

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen in der Patientenaufnahme über unser Entlassmanagement. Während Ihres Krankenhausaufenthaltes sind verschiedene Berufsgruppen (Arzt, Pflege, Therapeuten, Sozialarbeiter) am Entlassmanagement beteiligt, die bereits frühzeitig einen erforderlichen Unterstützungsbedarf prüfen. In Absprache mit Ihnen können so alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden. 

Hierbei kann es erforderlich sein, dass wir beispielsweise Kontakt zu Ärzten, Physiotherapeuten und/oder den Kranken- und Pflegekassen aufnehmen müssen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, Patientendaten an weiterführende Einrichtungen bzw. am Folgeprozess Beteiligte zu übermitteln. Dies setzt jedoch Ihre schriftliche Einwilligung voraus, um den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz einzuhalten. Hierfür ist es unumgänglich, dass Sie uns Ihr Einverständnis auf unseren Formularen bestätigen.

Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Bei Bedarf können Sie die Dokumente gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe durchlesen und unterschreiben.

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