Arbeitsbereich

Aufgrund einer Behinderung finden Sie derzeit keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?

Die Hanauerland Werkstätten bieten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach SGB IX Teilhabe am Arbeitsleben an. Die Werkstatt für behinderte Menschen stellt zahlreiche Echtarbeitsplätze in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Verpackung und Montage, Papierverarbeitung oder Elektromontage, zur Verfügung.

In unserem Arbeitsbereich erhalten Sie eine Tagesstruktur. Dort werden Aufträge von regionalen Industrie- und Dienstleistungsbetrieben bearbeitet. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, eine Ihren Neigungen und Begabungen entsprechende Tätigkeit auszuüben, wofür Ihnen eine leistungsorientierte Entlohnung zusteht. Wir begleiten, assistieren oder unterstützen Sie Ihrem individuellen Bedarf entsprechend und stehen Ihnen in sozialen sowie beruflichen Belangen zur Seite. Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten werden in die Gestaltung des Arbeitsplatzes mit einbezogen. Wir legen Wert darauf, dass Sie sich sowohl beruflich als auch in der Persönlichkeit weiterentwickeln und Ihre Talente in den Arbeitsalltag mit einbringen können. Hierfür bieten wir unterstützend ein umfangreiches Kursangebot an.

Entspricht der Arbeitsbereich der Hanauerland Werkstätten Ihren Vorstellungen? Dann kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich vor Ort. Wir beraten Sie gerne.

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Unsere Angebote

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), als Einrichtung der beruflichen und sozialen Rehabilitation, steht allen Menschen mit Behinderung offen, sofern sie die Voraussetzung des Sozialgesetzbuches IX erfüllen. Wir beraten Sie gerne, ob dies auf Sie zutrifft.

Bei einer Aufnahme übernimmt ein Leistungsträger die anfallenden Kosten für die WfbM. Im Gegensatz zu sonstigen Maßnahmen des SGB IX müssen sich weder Sie selbst noch Angehörige an den Kosten der Werkstattbeschäftigung beteiligen. Nach Aufnahme in die WfbM werden Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Die Rentenversicherungsbeiträge werden nach einem durchschnittlichen Einkommen in Deutschland berechnet, so dass Sie dadurch gute Versorgungsansprüche erwerben können.

Einige Eckpunkte unseres Angebotes zur Rehabilitation

Fahrdienst

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besteht in Absprache mit dem zuständigen Leistungsträger die Möglichkeit, eine angemessene Beförderung zu vereinbaren.

Urlaub

Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Liegt eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung wenigstens 50 Prozent) vor, erweitert sich der Urlaub um 5 Tage. Davon werden einige fest in der Sommer- und Winterbetriebsruhe verplant.

Mittagessen

Die Werkstatt stellt nach Bedarf ein Mittagessen aus der Zentralküche der Diakonie Kork zur Verfügung.

Qualifiziertes Personal

Unterstützung durch multiprofessionelles Personal bestehend u.a. aus Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegern, Industrie- bzw. Handwerksmeister mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation sowie Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung.

Sozialpädagogische Beratung

Der Sozialdienst dient als Ansprechpartner für den Beschäftigten und orientiert sich dabei im Sinne des pädagogischen Prinzips der Selbstbestimmung an den Wünschen und Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung und unterstützt ihn, für sich selbst einzutreten.

Entgelt

Nach den gesetzlichen Bestimmungen zahlen wir einen Grundlohn und zusätzlich einen Steigerungsbetrag, der sich an der Arbeitsleistung orientiert, aus.

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Job-Coaching, Außenarbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt

Zur Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bieten Ihnen die Hanauerland Werkstätten auch das Handlungskonzept des Job-Coaching an. Job-Coaching ist ein gezieltes Arbeitstraining, das sich an den Erfordernissen des jeweiligen außenliegenden Praktikums- bzw. Arbeitsplatzes orientiert. Die fachliche Begleitung erfolgt durch einen Mitarbeiter der Hanauerland Werkstätten.

Die Arbeit der IntegrationsbegleiterInnen (Jobcoachs) in Betrieben unterscheidet sich dabei erheblich von der Arbeit der Fachkräfte innerhalb der WfbM. Die Kernelemente sind die individuelle Zukunfts- und Berufsplanung, die Akquisition von Praktikums- und Arbeitsplätzen, die Beratung von Arbeitsuchenden, Arbeitgebern und betrieblichen Bezugspersonen, das Jobcoaching beim Erlernen der Arbeitstätigkeiten, die Vernetzung beteiligter Personen und Institutionen sowie die langfristige Unterstützung am Arbeitsplatz.

Die Absicht liegt hierbei darin, Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besser zu ermöglichen. Das Job-Coaching findet deshalb unmittelbar am Praktikums- bzw. Arbeitsplatz statt. Unsere Partner hierfür sind regionale Betriebe und Dienstleister.

Job-Coaching ist ein fester Bestandteil des Eingliederungsprozesses der Hanauerland Werkstätten und folgt unserem Anspruch Ihnen ein individuelles und professionelles Betreuungs- und Förderangebot bereitzustellen. Dabei stehen Ihre jeweiligen Interessen und Neigungen sowie der persönliche Hilfebedarf im Vordergrund.

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Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Zu einem erfüllten Arbeitsalltag gehört mehr als Arbeit.

Im Arbeitsbereich werden über die Arbeitsplätze hinaus vielfältige arbeitsbegleitende Maßnahmen angeboten, die der Erhaltung und Erhöhung der im Bildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Menschen mit Behinderung dienen.

Die arbeitsbegleitenden Maßnahmen unterstützen Ihre individuelle und zielgerichtete Betreuung durch Berufliche Bildung, Persönlichkeitsbildung, Themen zu Kondition und Gesundheit sowie Kulturtechniken. Sie können in den Hanauerland Werkstätten eine oder mehrere für Sie geeignete Maßnahmen auswählen und daran teilnehmen.

Werkstattrat

Der Werkstatt fungiert als Interessenvertreter der Beschäftigten gegenüber der Leitung. Er nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, gibt diese an die Leitung weiter und achtet darauf, dass sie – wenn möglich – umgesetzt werden. Der Werkstattrat wacht darüber, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten getroffenen geltenden Gesetze und mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen durchgeführt und eingehalten werden.

Der Werkstattrat wird alle 4 Jahre durch die Beschäftigten des Arbeitsbereichs gewählt. In den Hanauerland Werkstätten gibt es zurzeit 7 gewählte Werkstatträte. Zusätzlich gibt es zwei Beisitzer aus dem Bereich der Heilpädagogischen Förderung. Diese bringen die Belange der Beschäftigten aus den Förder- und Betreuungsgruppen ein und vertreten deren Interessen. Der Werkstattrat wird durch eine gewählte Vertrauensperson bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt.

Der Werkstattrat bestimmt unter anderem bei folgenden Themen mit: Aufstellung und Änderung der Werkstattordnung, Beginn und Ende der Arbeitszeiten, Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen, Fragen der Verpflegung, Planung und Mitgestaltung sozialer Aktivitäten für Werkstattbeschäftigte.